Wilhelm Busch Schule Soltau, Georg-Droste-Weg 5, 29614 Soltau
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Infektionsschutz des Kindes u.a. Kopflausbefall

Eine Infektionskrankheit kann in jeder Gemeinschaftseinrichtung auftreten. Um uns gegenseitig zu schützen, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat, sollten Sie bei Ihrem Kind eine der nachfolgend genannten Erkrankungen oder Kopflausbefall feststellen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG § 34) darf Ihr Kind erst dann wieder in die Schule kommen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Legen Sie auch die entsprechenden Nachweise vor. Bitte beachten Sie die entsprechenden Merkblätter im Downloadbereich.

 

Folgende Erkrankungen fallen unter das Infektionsschutzgesetz:

  1. Cholera
  2. Diphtherie
  3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  4. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  5. Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
  6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  7. Keuchhusten
  8. ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  9. Masern
  10. Meningokokken-Infektion
  11. Mumps
  12. Paratyphus
  13. Pest
  14. Poliomyelitis
  15. Scabies (Krätze)
  16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  17. Shigellose
  18. Typhus abdominalis
  19. Virushepatitis A oder E
  20. Windpocken